Wie erhalten die Berechtigten Wohngeld? Ist ein Antrag erforderlich?

Typ: Häufig nachgefragt

Wie bei jeder Unterstützungsleistung des Staates ist auch beim Wohngeld ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen örtlichen Behörde erforderlich. Viele Bundesländer bieten den Antrag bereits digital auf ihren entsprechenden Internetseiten an oder leiten ihn direkt an die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland weiter. Haushalte, die bereits wohngeldberechtigt sind, bekommen das verbesserte Wohngeld im Rahmen des laufenden Bewilligungszeitraums automatisch ohne gesonderten Antrag. In diesen Fällen ist ein Antrag erst wieder nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums erforderlich.