Wer erhält grundsätzlich kein Wohngeld?

Typ: Häufig nachgefragt

Kein Wohngeld erhalten diejenigen Personen, die bereits andere Transferleistungen erhalten. Dazu zählen z.B. das zukünftige Bürgergeld (derzeit noch SGB II), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe). Bei all diesen Sozialleistungen sind die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt.