Wer erhält Wohngeld?

Typ: Häufig nachgefragt

Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich arbeiten gehen, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können, können einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Wohngeld beantragen, ebenso wie Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten, und Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld.