Warum wird nun eine dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld eingeführt?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Kosten, um die Wohnung angemessen zu heizen, sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Um die hohen Heizkosten abfedern zu können, wurde eine dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld eingeführt. Diese wurde als Heizkostenpauschale pro qm Wohnfläche ausgestaltet und nach der Haushaltsgröße gestaffelt. Die Höhe der Heizkostenkomponente beträgt 2 Euro je qm Richtwohnfläche als Zuschlag auf die in der Wohngeldberechnung zu berücksichtigender Miete. Im Ergebnis führt dies durchschnittlich für die bestehenden Haushalte zu einem höheren Wohngeld um 1,20 Euro pro qm Richtwohnfläche. Damit schaffen wir Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, dass sie ihre Heizkosten dauerhaft bezahlen können.