Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Typ: Häufig nachgefragt

Grundsätzlich alle Personen die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Sie erhalten ihn, wenn Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenzen legen die Bundesländer fest.

Um einen WBS zu beantragen, brauchen Sie:

  • das ausgefüllte Antragsformular,
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt,
  • Ausweisdokumente (Kopie von Personalausweis, Reisepass oder ausländischem Pass),
  • Nachweis über Aufenthaltserlaubnis (Kopie),
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate) für alle im Haushalt lebenden Personen, Einkommensbescheinigung (vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben) und letzter Steuerbescheid (Kopie) oder Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen wie ALG II oder Sozialhilfe,
  • je nach Ihren persönlichen Lebensverhältnissen weitere Nachweise z. B. über Einkünfte wie Elterngeld oder Krankengeld, Heiratsurkunde (Kopie), Geburtsurkunde Ihres Kindes/Ihrer Kinder (Kopie), Schwerbehindertenausweis (Kopie) oder Immatrikulationsbescheinigung (Studierende).

Wenn Unterlagen fehlen oder Angaben ungenau sind, bekommen Sie den Antrag zurück – das sollten Sie vermeiden! Suchen Sie sich deswegen Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars, beispielsweise bei einer Allgemeinen Sozialberatung.