Was ist der Unterschied zwischen sozialem Wohnungsbau und sozialer Wohnraumförderung?

Typ: Häufig nachgefragt

Bis zum Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) von 2001 sprach man generell nur vom sozialen Wohnungsbau. Mit dem WoFG wurde die herkömmliche Bezeichnung durch den Begriff "soziale Wohnraumförderung" ersetzt. In der Finanzhilfekompetenz des Bundes (Artikel. 104d GG) wird wiederum der Begriff "sozialer Wohnungsbau" verwendet; Finanzhilfen des Bundes dürfen nur zur Förderung baulicher Investitionen, d. h. Neubau (einschließlich Ersterwerb) und Modernisierung, eingesetzt werden.

Soweit lediglich Landesmittel eingesetzt werden, können darüber hinaus auch bspw. der Erwerb von Belegungsbindungen und der Kauf selbst genutzten Wohneigentums gefördert werden. Beide Begriffe werden jedoch vielfach synonym gebraucht. Im Folgenden wird der Begriff "sozialer Wohnungsbau" wie in der Finanzhilfekompetenz in Artikel 104d GG verwendet.