Wer kann gefördert werden?

Typ: Häufig nachgefragt

Förderempfänger ist der Grundstückseigentümer oder der Erbbaurechtsinhaber (Verfügungsberechtigter) oder ein vom Verfügungsberechtigten ermächtigter Dritter. Beim sozialen Mietwohnungsbau kann es sich hierbei grundsätzlich auch z. B. um kommunale oder private Wohnungsunternehmen, um Genossenschaften oder auch private Investoren handeln. Diese Förderempfänger stellen dann wiederum geförderten Wohnraum für die Zielgruppen des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung. Bei der Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum werden die Zielgruppen bspw. beim Neubau eines Eigenheims unterstützt.