Wer fördert den sozialen Wohnungsbau?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Länder entscheiden innerhalb des für das jeweilige Land geltenden gesetzlichen Rahmens unter Berücksichtigung regionaler Bedarfe über die Ausgestaltung und Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung und sind auch für die Abwicklung der Förderung (Prüfung von Anträgen, Aussprechen von Förderzusagen, Auszahlung) zuständig. In der Regel wird die Förderung von den landesei-genen Förderbanken abgewickelt, welche zu den einzelnen Förderangeboten umfassende Informationen öffentlich zugänglich zur Verfügung stellen.

Übrigens: Durch die Föderalismusreform I ist 2006 auch die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder übergegangen, nachdem sie bereits seit der Einführung des sozialen Wohnungsbaus im Jahr 1950 für den Vollzug der Förderung zuständig sind.