Was macht der Bund beim sozialen Wohnungsbau?

Typ: Häufig nachgefragt

Der Bund unterstützt die für die Wohnraumförderung zuständigen Länder beim sozialen Wohnungsbau durch die Gewährung von Finanzhilfen. Hierzu wurde 2019 eine eigene Finanzhilfekompetenz in das Grundgesetz (GG) eingefügt (Artikel 104d GG). Während in den Jahren 2020 und 2021 den Ländern jeweils 1 Milliarde Euro an Finanzhilfe zur Verfügung gestellt wurde, ist in der aktuellen Finanzplanung vorgesehen, dass der Bund den Ländern für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022-2027 insgesamt 18,15 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung stellt. Die vom Bund bereitgestellten Mittel betragen 2024 3,15 Milliarden Euro. Davon stehen für das Programm "Junges Wohnen", das den erheblichen Bedarf an Wohnraum für Auszubildende und Studierende adressiert, 500 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Die vom Bund bereitgestellten Mittel für den sozialen Wohnungsbau sollen sich im Jahr 2025 auf 3,5 Milliarden Euro erhöhen sowie in den Jahren 2026 und 2027 entsprechend verstetigt werden.
  • Die Länder leisten im Programmjahr 2024 eine Finanzierungsbeteiligung in Höhe von mindestens 30 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel bis 2,5 Milliarden Euro. Für die weiteren 650 Millionen Euro erhöht sich der Beitrag auf 40 Prozent der in Anspruch genommenen Bundesmittel.