Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Förderung beantragt werden kann?
Häufig nachgefragt
Die Fördervoraussetzungen werden von den Ländern festgelegt, denen seit der Föderalismusreform I von 2006 die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz für das Wohnen zusteht.
Bundesseitig sind lediglich die möglichen Fördergegenstände des "Jungen Wohnens" vorgegeben:
- die Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neu-, Aus- oder Umbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von Wohnheimplätzen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb), und
- die Modernisierung von Wohnheimplätzen
für Studierende und Auszubildende.