Können auch Azubis, die nicht volljährig sind, in solchen Wohnheimen wohnen?
Häufig nachgefragt
Ja. Bundesseitig sind auch Wohnheimplätze für nicht volljährige Auszubildende förderfähig. Da es sich um eine ausschließliche Länderzuständigkeit handelt, wären die Länder zwar befugt, Einschränkungen vorzusehen; davon dürfte aber nicht auszugehen sein, da gerade nicht volljährige Auszubildende besonders schützenswert sind.