Können auch Azubis, die nicht volljährig sind, in solchen Wohnheimen wohnen?

Typ: Häufig nachgefragt

Ja. Bundesseitig sind auch Wohnheimplätze für nicht volljährige Auszubildende förderfähig. Da es sich um eine ausschließliche Länderzuständigkeit handelt, wären die Länder zwar befugt, Einschränkungen vorzusehen; davon dürfte aber nicht auszugehen sein, da gerade nicht volljährige Auszubildende besonders schützenswert sind.