Welche gesetzlichen Änderungen sind noch im ROG vorgesehen?

Typ: Häufig nachgefragt

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, um den Ausbau von Windenergie in sog. "Go-to-Areas" noch weiter zu beschleunigen: Durch einen neuen § 6 sollen Genehmigungsverfahren in für den Ausbau von Windenergie geeigneten Gebieten, in denen nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist, erleichtert werden. Dafür soll insbesondere auf Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie artenschutzrechtliche Prüfungen verzichtet werden. Die Regelung ist jedoch erst anzuwenden, wenn die europarechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen wurden. Dies ist derzeit in Vorbereitung.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG), wonach das Raumordnungsgesetz nicht mehr vom Anwendungsbereich des PlanSiG erfasst wird. Grund hierfür sind eigene Regelungen im ROG, die das Anliegen des PlanSiG aufgreifen.