Wie werden Raumordnungspläne aufgestellt?

Typ: Häufig nachgefragt

Was der Bebauungsplan auf kommunaler Ebene, ist der Raumordnungsplan auf regionaler und auf landesweiter Ebene. Die Aufstellung von Raumordnungsplänen erfolgt durch die Raumordnungsbehörden der Länder unter Beteiligung der Fachbehörden sowie der Verbände und der Öffentlichkeit. In Raumordnungsplänen können zum Beispiel Gebiete für Windenergieanlagen, für Wohngebiete und Verkehrswege und eben für den Hochwasserschutz reserviert werden. Wenn eine Fläche im Raumordnungsplan als "Vorranggebiet" für Hochwasserschutz ausgewiesen ist, sind in diesem Gebiet andere, mit dieser vorrangigen Nutzung / Funktion unvereinbare Nutzungen ausgeschlossen. In als „Vorbehaltsgebiet“ ausgewiesenen Flächen kommt der Funktion „Hochwasserschutz“ lediglich bevorzugte Berücksichtigung in der Abwägung mit anderen Nutzungen zuteil.

Die Raumordnungsbehörde kann die einzelnen Festlegungen in einem Raumordnungsplan mit unterschiedlichen Rechtswirkungen versehen. Je nachdem sind die Festlegungen dann für nachfolgende konkrete Großprojekte wie Bundesstraßen, Bahnstrecken oder Windenergieparks sowie für die gemeindliche Bauleitplanung entweder strikt verbindlich (sog. Ziele der Raumordnung) oder aber abwägend zu berücksichtigen (sog. Grundsätze der Raumordnung).