Wen binden die Festlegungen des BRPH?
Häufig nachgefragt
Festlegungen in Raumordnungsplänen werden als "Ziele" und "Grundsätze" der Raumordnung formuliert. Ziele sind verbindlich, Grundsätze müssen in die Abwägung einer Genehmigungs- oder Planungsbehörde einfließen. Alle Festlegungen binden direkt nur die "öffentlichen Stellen".