FAQs für Arbeitnehmende

Typ: Häufig nachgefragt

Was passiert, wenn ich das Unternehmen verlasse?

Viele Bewohnerinnen und Bewohner können auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Wohnung wohnen bleiben. Allerdings dann zur ortsüblichen Miete.

Muss ich die Wohnung verlassen, wenn ich in Rente gehe?

Viele Unternehmen stellen auch nach dem Renteneintritt ihren ehemaligen Mitarbeitenden die Wohnung zur Verfügung. Teilweise wird dann die Miete auf das ortsübliche Mietniveau angepasst.

Warum ist die Miete so viel günstiger?

Arbeitgebende engagieren sich freiwillig für die Beschäftigten. Je nach Modell verzichtet der Arbeitgebende auf Gewinne und bezuschusst indirekt die Miete. Die Wohnung kann bis zu einem Drittel unterhalb der Marktmiete steuerfrei den Mitarbeitenden überlassen werden.

Wenn ich bei meinem Arbeitgeber wohne, mache ich mich dann nicht zu stark abhängig?

Auch in den Wohnungen des Arbeitsgebenden gilt das "normale" Mietrecht und die damit verbundenen Schutzvorschriften für die Mieterin und den Mieter. Es gibt jedoch zwei verschiedene Arten von Mietverträgen – entweder unabhängig vom Arbeitsvertrag oder in Verbindung mit diesem.

Wer entscheidet, wer eine Wohnung bekommt?

Letztlich ist es eine Entscheidung des Arbeitgebenden. In größeren Unternehmen wird in der Regel nach sozialen Kriterien im Austausch mit der Personalabteilung und gegebenenfalls dem Betriebsrat entschieden. Manche Unternehmen führen auch Wartelisten.