Welches Wissen steht bereits zur Verfügung und wird es geteilt?

Typ: Häufig nachgefragt

Betreiber von Wärme- und Energieverteilernetzen (Strom, Gas) sollen ihre vorhandenen Planungen der zuständigen Stelle mitteilen und die Festlegungen des Wärmeplans in ihren Aus- und Umbauplanungen berücksichtigen. Als methodische Handreichung für die Kommunen oder andere Planungsverantwortliche ist ein „Leitfaden Wärmeplanung“ vorgesehen. In diesem werden die Anforderungen des Gesetzes (rechtlich unverbindlich) näher erläutert. Dies ist ein Baustein, um die Praktiker bei der Erstellung ihrer Planungen zu unterstützen.

Einige Vorreiter wie beispielsweise Rostock, Freiburg oder der Landkreis Lörrach haben bereits digital abrufbare Wärmepläne erstellt – von deren Erfahrungen andere Kommunen zukünftig profitieren können. Das "Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW), das bereits vielseitig beratend unterstützt, steht hierfür als bundesweite zentrale Plattform zur Verfügung.