Warum wird die Aufgabe an die Länder übertragen?

Typ: Häufig nachgefragt

Eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund an die Kommunen ist verfassungsrechtlich nicht möglich; die Kommunen sind rechtlich Teil der Länder.

Vielerorts in Deutschland wird die Wärmeplanung bereits durchgeführt So ist die Wärmeplanung in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg für größere Kommunen bereits gesetzlich vorgeschrieben In Berlin sind die Wärmenetzbetreiber verpflichtet, Dekarbonisierungsfahrpläne zu erstellen. Zusätzlich wird ein Wärmekataster erstellt. In Nordrhein-Westfalen werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wärmeplanung derzeit geschaffen. Wichtig ist dennoch ein bundeseinheitlicher Rahmen – dieser wird mit dem Wärmeplanungsgesetz geschaffen.

Deutschlandkarte auf dem der aktuelle Stand der Wärmeplanung in den einzelnen Bundesländern erläutert und dargestellt wird. Deutschlandkarte auf dem der aktuelle Stand der Wärmeplanung in den einzelnen Bundesländern erläutert und dargestellt wird. (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)