Warum wird die Aufgabe an die Länder übertragen?

Typ: Häufig nachgefragt

Eine direkte Übertragung von Aufgaben durch den Bund an die Kommunen ist verfassungsrechtlich nicht möglich; die Kommunen sind rechtlich Teil der Länder. Deshalb werden mit dem Wärmeplanungsgesetz die Länder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet flächendeckend Wärmepläne erstellt werden. Sie können diese Aufgabe auf andere verantwortliche Rechtsträger in ihrem Hoheitsgebiet übertragen. Dies dürften häufig die Kommunen sein, in Betracht kommen aber auch z. B. Zweckverbände oder andere Stellen. Die verfügbaren Wärmeerzeugungs- und Energiequellen, die Infrastruktur und der Verbrauch sind in jeder Kommune, jedem Stadtteil oder Gewerbegebiet unterschiedlich. Stadtwerke sowie andere Wärme- und Energieversorgungsunternehmen entwickeln für ihre jeweilige Stadt und Gemeinde Strategien für maßgeschneiderte Wärmeversorgungskonzepte, die die jeweiligen regionalen Bedarfe und Potenziale abbilden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Wärme – anders als Strom – nur begrenzt transportfähig ist.

Die notwendige Wärme soll daher möglichst durch lokal verfügbare Wärmequellen bereitgestellt werden. Viele Stadtwerke haben bereits damit begonnen, die leitungsgebundene Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Sie errichten moderne Energiezentralen, welche mit intelligenten Lösungen verschiedene Energiequellen koppeln und verstärkt auf Eigenproduktion setzen. Nur durch diese Vorgehensweise kann eine langfristige, verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung vor Ort sichergestellt werden.