Wird es finanzielle Unterstützungen geben?

Typ: Häufig nachgefragt

Zur Unterstützung der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen wird der Bund den Ländern zeitlich bis 2028 befristet über einen erhöhten Anteil der Länder an der Umsatzsteuer finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Die Finanzmittel des Bundes fließen auf diesem Weg in die jeweiligen Landeshaushalte. Ermöglicht wird dies über eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), die noch im Jahr 2024 erfolgen wird. Das FAG regelt auch, wie die Mittel auf die Länder verteilt werden. Die Weitergabe der finanziellen Unterstützung an die Kommunen erfolgt dann durch die Länder.