Gibt es weitere Möglichkeiten zur Verfahrensvereinfachung?

Typ: Häufig nachgefragt

Für alle Gemeindegebiete soll eine Eignungsprüfung erfolgen: Hierbei wird das beplante Gebiet daraufhin überprüft, ob Teilgebiete sich mit hoher Wahrscheinlichkeit – vorbehaltlich einer möglichen Überprüfung des Plans nach ca. fünf Jahren – für eine Versorgung über ein Wärme- oder ein Wasserstoffnetz nicht eignen, sodass diese Optionen im Rahmen der Wärmeplanung nicht weiter berücksichtigt werden müssen und eine verkürzte Wärmeplanung erfolgen kann (u. a. mit geringeren Anforderungen an die Datenermittlung).

Hier wäre die Durchführung einer vollumfänglichen Wärmeplanung mit unnötigem Aufwand verbunden. Dies gilt ebenso für Gemeindegebiete, deren Wärmeversorgung bereits vollständig auf erneuerbaren Energien oder der Nutzung unvermeidbarer Abwärme beruht (u.a. sog. „Bioenergiedörfer“). Auch hier kann die Möglichkeit der verkürzten Wärmeplanung genutzt werden.