Welche Erleichterungen sind für Gemeindegebiete mit geringen Einwohnerzahlen vorgesehen?

Typ: Häufig nachgefragt

Die zeitliche Frist, bis zu der die Wärmepläne erstellt werden sollen, ist nach Größe der Gemeindegebiete gestaffelt: Für Gemeindegebiete ab 100.000 Einwohnern muss bis zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden; für Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern ist dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028. Die Länder können für Gebiete mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren vorsehen. Insbesondere kann dort der Aufwand für das Beteiligungsverfahren reduziert werden. Landesrechtlich kann zudem geregelt werden, dass die Wärmeplanung für mehrere Gemeindegebiete gemeinsam erstellt werden kann (sog. "Konvoi-Verfahren"). Ein gutes Beispiel hierfür bietet der Landkreis Lörrach.