Wie erfolgt der Nachweis, dass ich mit Erneuerbaren Energien heize?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Umsetzung der Regelung zum klimafreundlichen Heizen mit Erneuerbaren Energien soll in der Praxis einfach sein. Daher sind eine Reihe von Optionen im Gesetz vorgesehen, die bereits als Erfüllung gelten, ohne dass ein Anteil von 65 Prozent im Einzelfall rechnerisch nachgewiesen werden muss (siehe Frage 5). Wählt man eine dieser Standardmöglichkeiten aus, gilt die Vorgabe als erfüllt. Darüber hinaus können individuelle Lösungen realisiert werden, wenn eine nach dem Gesetz befugte Fachperson den Erneuerbaren-Anteil berechnet und mindestens 65 Prozent bescheinigt.

Wenn ein Gaskessel eingebaut wird, der mit 65 Prozent Biomethan betrieben wird, sind die Rechnungen über den Bezug von Biomethan für fünf Jahre aufzubewahren. Auch beim Bezug von Fernwärme oder Wasserstoff ist die Einhaltung der Anforderungen durch Bestätigung des Lieferanten nachzuweisen.