Was muss ich als Mieter beachten?

Typ: Häufig nachgefragt

Mieter werden vor hohen Kosten geschützt. Wenn ein Heizungstausch nach den Anforderungen des GEG vorgenommen wird, wird die Modernisierungsumlage auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat gedeckelt. Damit dürften die Gesamtkosten für Mieterinnen und -mieter in der Regel sogar sinken. Denn obwohl die Kaltmiete steigen kann, werden die Betriebskosten für Mieter in der Regel aufgrund einer modernen und klimafreundlichen Heizung, insbesondere angesichts steigender CO2-Preise, sinken, was sich wiederum positiv auf die Warmmiete auswirkt.

Vermieter können eine Modernisierungsumlage von zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erheben, wenn sie die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Dadurch wird der Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien gefördert. Die Fördermittel müssen von den Kosten der Modernisierungsmaßnahme abgezogen werden. Dadurch kommt die Förderung auch den Mietern zugute, da die Modernisierungsmieterhöhung entsprechend geringer ausfällt. Wenn Vermieter keine Förderung in Anspruch nehmen, darf eine Modernisierungsumlage lediglich acht Prozent betragen.

In allen Fällen bleibt es aber bei der Kappungsgrenze für Mieter von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche.