Meine Kommune hat eine Wasserstoffplanung, was gilt dann?

Typ: Häufig nachgefragt

Kommunen haben die Möglichkeit, auf der Grundlage von Wärmeplänen klimaneutrale Gasnetze auszuweisen. Hierfür müssen die Kommune und Gasnetzbetreiber einen gemeinsamen Fahrplan zum Neubau oder zur Umstellung eines bestehenden Gasnetzes vorlegen. In diesem Fahrplan müssen verbindliche Zwischenziele für 2035 und 2040 festgelegt werden, die im Einklang mit den Klimazielen stehen.

Der erstellte Fahrplan wird anschließend von der Bundesnetzagentur auf seine Plausibilität hin geprüft und entsprechend genehmigt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Umstellung der Gasnetze anhand der bundesrechtlich vereinbarten Klimaziele erfolgt.

Nach dem Ablauf der Übergangsfrist Mitte 2026 bzw. 2028 können Gasheizungen nur noch eingebaut werden, wenn ein solcher genehmigter Fahrplan für ein klimaneutrales Gasnetz vorliegt und diese Heizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.