Welche Hybridheizungen sind zulässig?

Typ: Häufig nachgefragt

Unter einer Hybridheizung versteht man die Kombination einer Heizung auf Erneuerbaren-Basis mit einer Heizung mit Verbrennertechnik. Eine Wärmepumpen-Hybridheizung besteht aus einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe und einer Gas-, Öl- oder Biomasseheizung für die Spitzenlast. Sie darf nach GEG nur dann neu eingebaut und betrieben werden, wenn der Betrieb der Wärmepumpe vorrangig erfolgt und der Spitzenlasterzeuger nur eingesetzt wird, wenn der Wärmebedarf nicht mehr von der Wärmepumpe allein gedeckt werden kann. Dabei muss die Wärmepumpe eine bestimmte Mindestleistung haben, um sicherzustellen, dass über‘s Jahr ein Anteil von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien erreicht werden. Die Anlagen müssen außerdem über eine gemeinsame Steuerung verfügen und der Spitzenlasterzeuger ein Brennwertkessel sein.

Eine Solarthermie-Hybridheizung kombiniert eine solarthermische Anlage mit einer Verbrennerheizung. Als pauschale Erfüllungsoption kann sie genutzt werden, wenn die solarthermische Anlage eine gebäudespezifische Mindestfläche hat und mindestens 60 Prozent der aus der Biomasse-, Gas- oder Flüssigbrennstofffeuerung bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff erzeugt werden. Soll die Solarthermieanlage im Einzelfall mit einem höheren Deckungsanteil berücksichtigt werden (mit entsprechend geringerer Anforderung an den biogenen Brennstoffanteil), ist ein rechnerischer Nachweis nach der DIN V 18599 durch eine fachkundige Person erforderlich.