Was gilt im Neubau?

Typ: Häufig nachgefragt

Das GEG gilt ab dem 1. Januar 2024 grundsätzlich für alle neu eingebauten Heizungen in Neubauten in Neubaugebieten. Für Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gibt es eine Ausnahme: Für sie greifen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude (siehe Frage 4). Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus § 71 Absatz 10 GEG.