Ich habe schon vor einiger Zeit einen Antrag auf Wohngeld gestellt und bekomme einfach keinen Bescheid von Wohngeldamt.
Häufig nachgefragt
Das Wohngeldgesetz (WoGG) wird durch die Länder im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Bearbeitung eines Wohngeldantrages liegt daher ausschließlich in der Verantwortung der Länder. Die Wohngeldbehörden sind bemüht, die Auszahlung an die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich zu veranlassen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat hierauf keinen Einfluss und kann auch keine Auskunft über den Bearbeitungsstand Ihres Antrages geben. Wenn ein Wohngeld-Anspruch besteht, wird Ihnen das Wohngeld rückwirkend ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, ausgezahlt.
Vor diesem Hintergrund sollten Sie insbesondere vor Antragsstellung sorgfältig prüfen, ob Ihr Antrag vollständig ist und alle erforderlichen Nachweise beigefügt sind.
Sie können auch formlos einen Antrag auf vorläufige Zahlung des Wohngelds gem. § 26a des Wohngeldgesetzes (WoGG) stellen. Das Wohngeld kann Ihnen vorläufig ausgezahlt werden, wenn zur Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Wohngeld besteht.