Habe ich Anspruch auf Wohngeld?

Typ: Häufig nachgefragt

Grundsätzlich gilt: Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das gilt insbesondere für:

  • Rentnerinnen und Rentner mit niedriger Rente
  • erwerbstätige Familien – auch Alleinerziehende und Paare – mit niedrigen Einkommen
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Niedriglohnbereich
  • Studierende, sofern nicht der gesamte Haushalt dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch hat
  • Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner.

Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten (z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe).

Wichtig: Kinder in Wohngeldhaushalten haben zudem einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.