Warum gibt es nicht überall Fehlbelegungsabgaben für den Fall, dass ein Mieter die maßgebliche Einkommensgrenze überschreitet?
Häufig nachgefragt
Beim sozialen Wohnungsbau kommt den Ländern eine große Verantwortung zu, da der Bund keine Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz im Bereich der Wohnraumförderung hat. Geförderter Mietwohnraum darf Wohnungssuchenden nur überlassen werden, wenn diese vorher ihre Wohnberechtigung als begünstigter Haushalt (Einhaltung der maßgeblichen Einkommensgrenze) durch die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins nachweisen. Konkret entscheidet jedes Land selbst über die Ausgestaltung und Schwerpunkte der sozialen Wohnraumförderung. Hierzu gehört auch die Entscheidung über die Erhebung einer sog. Fehlbelegungsabgabe (oder Ausgleichzahlung) für den Fall, dass die maßgeblichen Einkommensgrenzen für eine Wohnberechtigung überschritten werden und ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nicht mehr besteht. Ebenso obliegt es jedem Land darüber zu entscheiden, wie das Verfahren einer solchen Einkommensprüfung ausgestaltet wird. Dem Bund steht eine solche Regelungsbefugnis hingegen nicht zu.