Ich kann mir das Heizen nicht mehr leisten.

Typ: Häufig nachgefragt

Um Mieterinnen und Mieter und Eigentümer und Eigentümerinnen in selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen, hat die Bundesregierung eine historische Wohngeld-Reform auf den Weg gebracht. Das seit 1. Januar 2023 zu beantragende WohngeldPlus enthält eine dauerhafte Heizkomponente, um Menschen mit geringem Einkommen auch hinsichtlich der Heizkosten zu entlasten. Unser Wohngeldrechner im Internet gibt Ihnen ganz einfach eine erste Orientierung, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld haben: www.bmwsb.bund.de/wohngeldrechner

Wichtig: Verbindlich berechnen kann Ihren Wohngeldanspruch nur die für Sie zuständige Wohngeldbehörde.

Für weitere Informationen zu unseren Maßnahmen und Förderungen für klimafreundliches Heizen besuchen Sie gerne unser FAQ-Bereich auf https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/GEG/GEG-Top-Thema-Artikel.html. Dort finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen und Hinweise zur kommunalen Wärmeplanung.