Muss ich meine alte Gasheizung ersetzen?
Häufig nachgefragt
Heizungen, die vor 2024 eingebaut wurden, können noch bis zum 31. Dezember 2044 mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas bzw. Heizöl betrieben werden.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss jedoch ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen. Wer seine Heizung eher austauschen möchte, um weitestgehend klimaneutral zu heizen, kann bis 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent zusätzlich zur Grundförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Anspruch nehmen. Danach wird der Bonus-Fördersatz kontinuierlich gesenkt. Grundsätzlich gelten aber auch die bestehenden Regelungen zur Außerbetriebnahme von alten Heizkesseln fort.