3. Begrenzung von Baukosten

Typ: Häufig nachgefragt

Kosten begrenzen für mehr bezahlbaren Wohnraum

Die Bündnis-Mitglieder stimmen darin überein, dass die Baukosten begrenzt werden müssen – ohne dabei auf maßgebliche Standards und die notwendige Sicherheit zu verzichten. Hierfür gibt es zahlreiche Stellschrauben. In den zurückliegenden Monaten wurden vom Bund u.a. folgende Maßnahmen zur Begrenzung der Baukosten umgesetzt: 

  • Serielles und modulares Bauen: Serielles und modulares Bauen ermöglicht durch die Vorproduktion von Bauteilen Zeitersparnis sowie reduzierte Baukosten bei gleichzeitig hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität. Mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren bei der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) und einer Neuauflage des GdW-Rahmenvereinbarung  treibt die Bundesregierung zusammen mit der Bau- und Wohnungswirtschaft zukunftsweisende Projekte des seriellen und modularen Wohnungsbaus voran.
  • Gebäudetyp E: Die Einführung eines Gebäudetyps E ("E" wie einfach) soll die Akteure aus der Bau- und Planungsbranche ermutigen, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Entsprechende Änderungen sollen in die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen übernommen werden. Der Bund nimmt die zivilrechtlichen Aspekte im Bereich der transparenten Vertragsgestaltung und -praxis in den Blick, um den am Bau Beteiligten ein vereinfachtes Bauen rechtssicher zu erleichtern.
  • Normen und Standards: Aktuell gibt es in Deutschland ca. 500 DIN-Normen. Seit Jahren wird über die Folgekosten von Normungsprozessen diskutiert. Mittels der Einrichtung einer unabhängigen Prüfstelle sollen perspektivisch die Kosten ermittelt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Vor der Einrichtung der Prüfstelle wird das Bundeskartellamt konsultiert.