1. Beförderung von Investitionen

Typ: Häufig nachgefragt

Mehr Investitionen für mehr bezahlbaren Wohnungsbau

In den vergangenen Monaten haben sich die Rahmenbedingungen verändert. Die Gleichung 'Mehr Geld = mehr Wohnungen' geht nicht mehr auf und ist vor allem nicht mehr finanzierbar. Begrenzte finanzielle Ressourcen und die Herausforderung gestiegener Zinsen erfordern jedoch zielgerichtete Maßnahmen, die es schaffen, Investitionen in Milliardenhöhe zu heben, ohne konjunkturelle Strohfeuer zu initiieren, die nur die Preisspirale anheizen. Das BMWSB setzt daher auf eine Kombination neuer, passgenauer Förderprogramme für mehr bezahlbares und klimafreundliches Bauen und hat im Themenbereich "Befördern" u.a. folgende Maßnahmen umgesetzt bzw. angestoßen:

  • Sozialer Wohnungsbau: Mit Milliardeninvestitionen kurbelt die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau an. Dadurch wird es den Ländern zukünftig ermöglicht, bedarfsdeckend sozialen, zukunftsgerechten und barrierefreien Wohnraum zu fördern. Zur Umsetzung der Bundesmittel haben die Länder attraktive Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Für 2022 bis 2027 stellt das BMWSB Bundesmittel in Höhe von rund 18 Milliarden Euro bereit. Bei Fortführung der bisherigen Kofinanzierungsquote der Länder stehen damit über 45 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.
  • Junges Wohnen: Vor allem für Azubis und Studierende müssen die ersten eigenen vier Wände bezahlbar sein. Jedoch ist günstiger Wohnraum für junge Menschen in Ausbildung knapp oder kaum vorhanden. Um dem zu begegnen, gibt es erstmals ein eigenes Bund-Länder-Programm "Junges Wohnen". Im Jahr 2023 stehen von den Bundesmitteln für den sozialen Wohnungsbau erstmalig 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Länder haben bis zum 3. Quartal bereits die Förderung von knapp 10.000 Wohnheimplätzen (Neubau und Modernisierung) vorgesehen. Auch 2024 und 2025 sollen den Ländern jeweils 500 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung gestellt werden.
  • Altersgerechter Umbau: Mit dem KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" unterstützt das BMWSB auch in 2023 Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Wohnungen barrierefrei umzubauen, um möglichst lange in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Seit 2021 konnte mit dem Förderprogramm der Umbau von über 90.000 Wohneinheiten gefördert werden. Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Bundesregierung für das Jahr 2024 die Verdoppelung der Mittel vorgesehen.
  • Genossenschaftliches Wohnen: Der Bund und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern seit Oktober 2022 mit Hilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Bis 31. August 2023 wurden fast 380 Förderzusagen erteilt, mit einem Kreditvolumen von 23,75 Millionen Euro, über 80 Prozent für Neubau. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt in 2024 schlägt eine Erhöhung der Programmmittel von 9 Millionen auf 15 Millionen Euro vor.
  • Neubau-Förderprogramme: Die Neubauförderung des BMWSB rückt mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) zum ersten Mal den Fokus weg von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Seit dem 1. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit. Bis zum 31. August 2023 wurden 23.260 Wohneinheiten gefördert. Hinzu kommt seit 01.06.2023 das Wohneigentumsförderprogramm für Familien. Nach einer ersten Bilanz werden nun mit der KfW die Kriterien noch einmal attraktiver gestaltet, damit noch mehr Familien das Programm in Anspruch nehmen können.
  • Investitionsanreize: Mit der Anhebung der linearen Afa von zwei auf drei Prozent, der Sonderabschreibung für den Neubau klimaeffizienter Wohnungen und der derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen degressiven Afa unterstützt die Bundesregierung die schnellere Refinanzierung getätigter Investitionen und setzt wichtige Investitionsanreize.
  • Städtebauförderung: Die Städtebauförderung ist ein bewährtes und erfolgreiches Instrument, um das Wohnumfeld sozial und nachhaltig zu gestalten. Auch im Entwurf für den Bundeshaushalt 2024 sind dafür wieder 790 Millionen Euro verankert.