Was wird zur Wertermittlung von Gemeinbedarfsflächen und Wasserflächen geregelt?

Typ: Häufig nachgefragt

In den §§ 44 und 45 ImmoWertV 2021 werden wesentliche Kernaussagen zur Wertermittlung von Gemeinbedarfsflächen und Wasserflächen aufgenommen. Die ergänzenden Hinweise in den ImmoWertA orientieren sich weitgehend an den entsprechenden Regelungen der WertR 2006.