Was besagt der "Grundsatz der Modellkonformität"?

Typ: Häufig nachgefragt

Erstmals wird eine Definition des Grundsatzes der Modellkonformität vorgegeben (§ 10 ImmoWertV 2021). Die Geltung dieses übergeordneten Grundsatzes ist in der Praxis unbestritten; die Einzelrichtlinien verweisen an verschiedenen Stellen auf ihn. Gleichwohl fand sich zu diesem Grundsatz bislang weder in der ImmoWertV noch in den Richtlinien eine Definition.

Der Grundsatz der Modellkonformität besagt, dass bei Anwendung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten dieselben Modelle und Modellansätze zu verwenden sind, die der Ermittlung dieser Daten zugrunde lagen. Legt man dagegen der Wertermittlung z. B. andere Modellansätze,  Bezugseinheiten und Parameter zugrunde als der Ermittlung der verwendeten Daten zugrunde lagen, werden zwangsläufig unzutreffende Ergebnisse erzielt.

Der Grundsatz der Modellkonformität erfordert daher auch, dass die Modellansätze, die Modelle und die Bezugseinheiten und weitere Informationen, auf deren Grundlage z. B. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren ermittelt worden sind, bekannt sind. § 12 Absatz 6 ImmoWertV 2021 regelt daher, dass eine entsprechende Modellbeschreibung zu erstellen ist.