Warum gibt es nicht den Begriff "wirtschaftlichen Restnutzungsdauer"?

Typ: Häufig nachgefragt

Auch § 6 Absatz 6 ImmoWertV 2010 spricht lediglich von "Restnutzungsdauer" und bezeichnet damit die Zeitspanne, die bei der Wertermittlung auch tatsächlich anzusetzen ist.  Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Restnutzungsdauer bereits rechnerisch aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Gesamtnutzungsdauer und Alter ergibt oder ob infolge individueller Gegebenheiten des Wertermittlungsobjekts ein davon abweichender Wert als Restnutzungsdauer ermittelt wird. Der Begriff "wirtschaftliche Restnutzungsdauer" ist somit entbehrlich. Er wurde -  ebenso wie der Begriff "modifizierte Restnutzungsdauer" -  lediglich in den bisherigen Richtlinien verwendet.