Worin unterscheiden sich die ImmoWertA von den bisherigen Richtlinien?

Typ: Häufig nachgefragt

In inhaltlicher Hinsicht beschränken sich die ImmoWertA darauf, erläuternde Hinweise zu den einzelnen Vorschriften und Anlagen der ImmoWertV 2021 zu geben; wesentliche Grundsätze aus den bisherigen Richtlinien sind hingegen künftig in der Verordnung selber geregelt. Darüber hinaus sind die Erläuterungen künftig direkt den einzelnen Paragrafen zugeordnet.

In formeller Hinsicht besteht der Unterschied darin, dass die ImmoWertA auf Empfehlung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat von der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz abschließend beraten und als Muster-Anwendungshinweise beschlossen werden sollen. Die bisherigen Richtlinien wurden dagegen nur von einem informellen Arbeitskreis beraten.

Ebenso wie bei den bisherigen Richtlinien gilt, dass die ImmoWertA nur dann verbindlich von den Gutachterausschüssen anzuwenden sind, wenn sie von den jeweiligen Landesregierungen bzw. -ministerien im Erlasswege für verbindlich erklärt werden.