Ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen, Zuschüsse) möglich?

Typ: Häufig nachgefragt

Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Produkt mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Wir empfehlen daher vor Antragstellung zu prüfen, ob in ihrem Bundesland entsprechende Fördermittel auf Lands- oder kommunaler Ebene (z.B. über Landesförderinstitute) zur Verfügung gestellt werden. Eine Übersicht über alle aktuell zur Verfügung stehenden Förderungen des Bundes und der Länder finden Sie auch unter www.foerderdatenbank.de.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt und einer Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung aus diesem Produkt mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Bundesförderung Wohneigentum für Familien (WEF) für ein und dieselbe Maßnahme ist ausgeschlossen.