Muss ein Sachverständiger für den Antrag eingebunden werden?

Typ: Häufig nachgefragt

Ja, für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude" beziehungsweise "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" unter www.energie-effizienz-experten.de einzubinden.

Der Energieeffizienz-Experte ist für das Bauvorhaben vorhabenbezogen unabhängig zu beauftragen. Er prüft und bestätigt die Einhaltung der folgenden Anforderungen:

  • energetischer Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und
  • Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS)

Einbindung eines Nachhaltigkeits-Beraters und einer QNG-Zertifizierungsstelle

Für das Erreichen der Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG ist eine QNG-Zertifizierungsstelle einzubeziehen. Die Einbindung eines Nachhaltigkeits-Beraters ist angeraten bzw. kann eine Anforderung der Zertifizierungsstelle sein.

Alle für das QNG zugelassenen Bewertungssysteme sowie akkreditierten Zertifizierungsstellen für die jeweiligen Anwendungsfälle (Siegelvarianten) des QNG sind im Internet unter www.qng.info zu finden.