Wer darf einen Antrag stellen?

Typ: Häufig nachgefragt

Antragsberechtigt sind alle Investoren, die ein klimafreundliches Gebäude neu bauen oder ein neugebautes klimafreundliches Gebäude kaufen (der erstmalige Käufer).

Dies sind z.B.:

  • Privatpersonen
  • Wohneigentumsgemeinschaften
  • EinzelunternehmerInnen
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
  • Gemeindeverbände