Wer darf einen Antrag stellen?
Häufig nachgefragt
Antragsberechtigt sind alle Investoren, die ein klimafreundliches Gebäude neu bauen oder ein neugebautes klimafreundliches Gebäude kaufen (der erstmalige Käufer).
Dies sind z.B.:
- Privatpersonen
- Wohneigentumsgemeinschaften
- EinzelunternehmerInnen
- freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
- Zweckverbände, die wie kommunale Gebietskörperschaften behandelt werden können
- Gemeindeverbände