Wie hoch ist die Förderung?

Typ: Häufig nachgefragt

Der Bund gewährt Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten.

Wie hoch ist Ihr Kredit? - Kredithöchstbeträge:

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben

Für Kommunen und Landkreise werden Investitionszuschüsse gewährt.

Förderhöchstbeträge Zuschuss für Kommunen und Landkreise:

Wohngebäude

  • Klimafreundliches Wohngebäude: max. förderfähige Kosten bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit / Zuschusssatz 5,0 Prozent
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: max. förderfähige Kosten bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit / Zuschusssatz 12,5 Prozent

Nichtwohngebäude

  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude: max. förderfähige Kosten bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben / Zuschusssatz 5,0 Prozent
  • Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: max. förderfähige Kosten bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben / Zuschusssatz 12,5 Prozent

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt Konditionen auf den entsprechenden Produktseiten der KfW.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html