Wie hoch ist die Förderung?
Häufig nachgefragt
Der Bund gewährt Förderungen in Form von zinsverbilligten Krediten.
Wie hoch ist Ihr Kredit? - Kredithöchstbeträge:
Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude: bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Nichtwohngebäude
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude: bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben
Für Kommunen und Landkreise werden Investitionszuschüsse gewährt.
Förderhöchstbeträge Zuschuss für Kommunen und Landkreise:
Wohngebäude
- Klimafreundliches Wohngebäude: max. förderfähige Kosten bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit / Zuschusssatz 5,0 Prozent
- Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG: max. förderfähige Kosten bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit / Zuschusssatz 12,5 Prozent
Nichtwohngebäude
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude: max. förderfähige Kosten bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben / Zuschusssatz 5,0 Prozent
- Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG: max. förderfähige Kosten bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben / Zuschusssatz 12,5 Prozent
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Punkt Konditionen auf den entsprechenden Produktseiten der KfW.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/index.html