Welches sind die Verfahrensschritte, um den Investitionszuschuss zu erhalten?

Typ: Häufig nachgefragt

Die Förderbedingungen finden Sie auf der Homepage der KfW (www.kfw.de/455-B) unter Formulare und Downloads. Es werden die nachfolgend aufgeführten Schritte empfohlen:

  1. Beratung nutzen
    Vor Durchführung der Maßnahmen empfiehlt die KfW eine unabhängige Beratung zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige, z. B. bei den Wohnberatungsstellen (www.wohnungsanpassung-bag.de oder www.wohnberatungsstellen.de für Nordrhein-Westfalen).
  2. Zuschuss beantragen
    Danach können Sie Ihren Zuschuss vor Beginn Ihres Vorhabens im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/info-zuschussportal) beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag zwingend vor Vorhabenbeginn gestellt werden muss, ein vorheriger Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen vor Antragstellung ist förderschädlich und führt zur Ablehnung des Antrages (keine Auszahlung eines Zuschusses), zulässig ist das Einholen von Kostenvoranschlägen. Bitte wählen Sie das Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455) und den/die Verwendungszweck/e aus dem Bereich „Barrierereduzierung“ aus.
  3. Vorhaben durchführen
    Nach Erhalt der Zusage können Sie sofort mit Ihrem Vorhaben beginnen. Eine Zusage erhalten Sie in der Regel direkt am Tag der Antragstellung. In einigen Fällen wird für die Prüfung des Antrags mehr Zeit benötigt. Zwar können Sie auch dann mit der Umsetzung des Vorhabens beginnen, müssen jedoch beachten, dass Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindliche Zusage haben und Ihr Antrag von der KfW auch abgelehnt werden kann. Nach Eingang der Zusage können Sie mit Ihrer Identifizierung beginnen (vgl. Förderbedingungen, Link siehe oben).
  4. Zuschuss erhalten
    Für die Auszahlung Ihres Zuschusses bestätigen Sie im KfW-Zuschussportal die ordnungsgemäße Durchführung Ihres Vorhabens. Hierfür benötigen Sie die Rechnungen eines Fachunternehmens über die durchgeführten Maßnahmen. Beim "Standard Altersgerechtes Haus" benötigen Sie zusätzlich die vom Sachverständigen erstellte "Bestätigung nach Durchführung Standard Altersgerechtes Haus".