Was wird mit dem Programm genau gefördert? / Was sind förderfähige Maßnahmen? Welche Voraussetzungen müssen diese erfüllen?
Häufig nachgefragt
Gefördert wird der Abbau bzw. die Reduzierung von Barrieren in Bestands-Wohnimmobilien (s.o.). Um eine Förderung zu erhalten, sind die technischen Mindestanforderungen einzuhalten. Diese sind unter www.kfw.de/455-B unter Formulare und Downloads zu finden.
Förderfähige Einzelmaßnahmen sind:
Förderbereich 1 – Wege zum Gebäude und Wohnfeldmaßnahmen
Förderbereich 2 – Eingangsbereich und Wohnungszugang
Förderbereich 3 – Überwindung von Treppen und Stufen
Förderbereich 4 – Raumaufteilung und Schwellenabbau
Förderbereich 5 – Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen
Förderbereich 6 – Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Förderbereich 7 – Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen
Darüber hinaus wird der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht, wenn eine einzelne oder alle Wohnungen eines Gebäudes die nachfolgenden Anforderungen (einschließlich der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Maßnahmen) erfüllen:
- ein altersgerechter Zugang entsprechend den Förderbereichen 1, 2 und ggf. 3,
- ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie einen altersgerechten Küchenraum entsprechend Förderbereich 4,
- ein altersgerechtes Bad entsprechend Förderbereich 5 und die Anforderung an die Bedienelemente entsprechend Förderbereich 6.