Wer kann die Fördermittel beantragen?

Typ: Häufig nachgefragt

Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Darüber hinaus sind Privatpersonen als Mieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern antragsberechtigt.