Wer kann die Fördermittel beantragen?
Häufig nachgefragt
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Darüber hinaus sind Privatpersonen als Mieter von Wohnungen und Einfamilienhäusern antragsberechtigt.