Wie können die Mittel beantragt werden? / Wie wird genau gefördert?

Typ: Häufig nachgefragt

Anträge sind online über das Zuschussportal der KfW zu stellen. Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Bei Einzelmaßnahmen sind die Investitionskosten bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig (Förderhöchstbetrag), der maximal Zuschuss ist damit auf 2.500 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ beträgt der Zuschusssatz 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für die Höhe der förderfähigen Investitionskosten sind die technischen Mindestanforderungen auf der Homepage der KfW unter www.kfw.de/455-B), hier: Formulare und Downloads, zugrunde zu legen.