Welche baulichen Kriterien muss man erfüllen, damit die Förderung beantragt werden kann?

Typ: Häufig nachgefragt

Fördervoraussetzung ist die Errichtung des Neubaus zu energetischen Anforderungen deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Förderfähige Neubauten müssen als Mindeststandard den EH 40 erfüllen und darüber hinaus nachweisen, dass der maximale Treibhausgasemissionsbetrag im Lebenszyklus des Gebäudes eingehalten wird. Um eine höhere Förderstufe zu erreichen, ist der Nachweis des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) erforderlich.

Folgende Stufen werden gefördert:

  • Klimafreundliches Wohngebäude
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude wird erreicht, wenn das Wohneigentum im Standard Effizienzhaus 40 errichtet wird und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllt und die Wärmeerzeugung nicht auf Basis fossiler Energie oder Biomasse erfolgt. Weitere Einzelheiten zu den Technischen Mindestanforderungen stehen als Anlage zum KfW-Merkblatt unter www.kfw.de/300 bereit.
  • Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
    Die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude/Nichtwohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium"(QNG-PREMIUM) bestätigt.