Wer ist Antragstellender?

Typ: Häufig nachgefragt

Es handelt sich um eine Förderung von natürlichen Personen (keine GbR o. ä.).

Antragstellende/r ist der/die (Mit)Eigentümer/in von neu zu errichtendem, selbstgenutztem Wohneigentum. Der Nachweis erfolgt über den Grundbucheintrag. Antragstellende müssen allein oder gemeinsam mindestens 50 Prozent des selbstgenutzten Wohneigentums besitzen.