Wer erhält die neue Förderung?

Typ: Häufig nachgefragt

Die neue Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und (ab 16. Oktober 2023) einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt), wenn sie das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken nutzen und nicht über anderes Wohneigentum verfügen und kein Baukindergeld erhalten haben.