Wie fördert die Bundesregierung darüber hinaus den Bau von Wohneigentum?

Typ: Häufig nachgefragt

Haushalte, die über ein höheres jährlich zu versteuerndes Einkommen als 60.000 Euro verfügen, keine minderjährigen Kinder haben, über Voreigentum verfügen oder das Wohngebäude nicht selbst nutzen wollen, sind bei WEF nicht antragsberechtigt.

Diese Haushalte können eine Förderung aus dem klimapolitisch ambitionierten und ganzheitlichen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) für den Neubau von Gebäuden beantragen, welches im März 2023 an den Start gegangen ist (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/bauen/kfn-klimafreundlicher-neubau/kfn-liste.html) . Dies gilt auch für natürliche Personen, die in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen sind.