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Das Gesetz über die Mitwirkung des Bundes an der Besetzung von Gremien (Bundesgremienbesetzungsgesetz - BGremBG) sieht vor, dass die Institutionen des Bundes eine Übersicht über deren Aufsichtsgremien und wesentlichen Gremien sowie über die Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder auf deren Internetseite veröffentlichen.
Die Aufstellung der Gremien des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gemäß § 5 BGremBG steht auf dieser Seite zum Download bereit.
Das Kuratorium der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ruht derzeit, weshalb keine Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2022 möglich sind.